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   BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 109/03   

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https://dejure.org/2004,7501
BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 109/03 (https://dejure.org/2004,7501)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 1Z BR 109/03 (https://dejure.org/2004,7501)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 1Z BR 109/03 (https://dejure.org/2004,7501)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1748 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1748 Abs. 4
    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in die Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Ersetzung der Einwilligung des nicht ehelichen Vaters zur Adoption; Unverhältnismäßiger Nachteil für das Kind durch Unterbleiben der Annahme; Anwendbares Recht bei Adoption mit Auslandsberührung; Umfassende Abwägung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1812
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 109/03
    Zwar stellt die dauerhafte Trennung der Kinder von ihren Eltern einen Eingriff in das Recht auf Achtung ihres Familienlebens gemäß Art. 8 Abs. 1 EMRK dar, der gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK der Rechtfertigung unter anderem durch einschlägige und ausreichende Gründe bedarf (EuGHMR FamRZ 2002, 1393).

    Es befindet sich dabei in Übereinstimmung mit den auch im Rahmen des Art. 8 EMRK beachtlichen Grundsätzen, dass der Berücksichtigung des Kindeswohls entscheidende Bedeutung zukommt und dass dann, wenn das Kind bereits seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie untergebracht ist, das Interesse des Kindes, dass seine tatsächlich familiäre Situation nicht erneut geändert wird, das elterliche Interesse an einer Zusammenführung überwiegen kann (vgl. EuGHMR FamRZ 2002, 1393/1396).

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 109/03
    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460/462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350 m.w.N.).

    Eine durch die Adoption bewirkte Vollintegration schafft in der Regel günstige Voraussetzungen für die gedeihliche Entwicklung des Kindes (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350).

  • BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01

    Einwilligungsersetzung bei unverhältnismäßigem Nachteil durch Unterbleiben einer

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 109/03
    Ein Fehlverhalten des Vaters (Pflichtverletzung oder Gleichgültigkeit) ist - im Unterschied zur Regelung in § 1748 Abs. 1 BGB - nicht Voraussetzung für die Ersetzung; Abs. 4 verdrängt in seinem Anwendungsbereich den Abs. 1 (vgl. BayObLGZ 2001, 333/336; FamRefK/Maurer § 1748 Rn. 2).

    Die gegenüber § 1748 Abs. 1 BGB weniger strenge Fassung des Abs. 4 soll zwar, wie auch die Gesetzesmaterialien belegen, die Ersetzung erleichtern, ohne dass damit jedoch das Erfordernis aufgegeben worden wäre, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowohl die Belange des Kindes als auch die des Vaters zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 2001, 333/336 f. m.w.N.).

  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86

    Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 109/03
    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460/462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350 m.w.N.).
  • LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09

    Gerichtliches Ersetzen der Einwilligung der Eltern eines Kindes zur Adoption

    Die durch die Adoption bewirkte völlige - faktische wie rechtliche - Integration des Kindes in eine intakte Familie bietet deshalb am ehesten die Gewähr für ein harmonisches, geborgenes und von möglichen Einflüssen der leiblichen Eltern ungestörtes Aufwachsen des Kindes, für das sich schon der Umstand schädigend auswirken kann, dass es sich in seiner Geborgenheit in der Pflegefamilie verunsichert und gestört fühlt (BGHZ 133, 384, 388 = NJW 1997, 585, 586 = FamRZ 1997, 85; BGH NJW-RR 1986, 802, 803 = FamRZ 1986, 460, 462; BayOblGR 2004, 212 =FamRZ 2004, 1812; BayOblG NJW-RR 1994, 903, 905 = FamRZ 1994, 1348, 1350; …
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